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Die einzelnen Geschäftsbereiche dürfen von den Franchise-Nehmer erst am Markt
angeboten werden, wenn sie die entsprechende Ausbildung durchlaufen und die
Abschlußprüfung in den jeweiligen Geschäftsbereichen bestanden haben.
Die Geschäftsbereiche sind:
- Wohnungseigentumsverwaltung
- Mietenverwaltung
- Zwangsverwaltung von Immobilien
- Geschäftsbesorgung für Fonds
- Kommunale Wohnungswirtschaft
- Privatisierung/Umwandlung von Mietwohnungen in WEG
- Geschäftsbesorgung eigentumsorientierter Genossenschaften
- Facility-Management
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