Verjährung von Betriebskostenabrechnungen

Verjährung für Betriebskostenabrechnung droht zum 31.12.. Die Betriebskostenabrechnungen für den Zeitraum des Vorjahres müssen bis 31.12. beim Mieter eingegangen sein. Sonst ist eine Nachzahlung nicht mehr möglich. Guthaben bleiben aber bestehen! Tipp: Wenn Sie eine Nachzahlung berechnet haben, unbedingt dem Mieter beweisbar (Einwurf unter Zeugen oder Einwurfeinschreiben) rechtzeitig zustellen. Die erste Behauptung des…

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Urteil BGH zum Ausweis der Rücklage

Wohnungseigentum: BGH-Unsinn zum Ausweis der Rücklage. Weil dem Eigentümer nicht klar sei, ob alle Rücklagen gezahlt wurden, wenn diese in der Abrechnung unter der Position „Bildung der Rücklage“ gesamt ausgewiesen werden, sollen jetzt alle Verwalter die gezahlten Rücklagen jedes Eigentümers gesondert darstellen. Für die Verwalter ist das kein Problem, aber…

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